In Bad Karlshafen habt Ihr die Möglichkeit wundervolle und erholsame Schiffsfahrten zu unternehmen. An Bord des Weserschiff "Hessen" könnt Ihr bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen den Alltag an Land lassen.
Das Weserschiff „Hessen“ bietet Euch Rund- und Frühstücksfahrten durch das Dreiländereck Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an. Erkundet das herrliche Weserbergland mit dem Schiff, während Ihr gemütlich eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen genießt. Lernt eine Landschaft kennen, die von Wäldern, Wiesen und Wasser geprägt ist.
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Mögt Ihr es lieber ganz privat? Ganzjährig habt Ihr die Möglichkeit das Schiff für Euren eigenen besonderen Anlass zu buchen. Seien es Betriebsfeiern, Geburtstage oder Hochzeiten. Die „Hessen“ ist eines der ersten Schiffe in Deutschland, das zum richtigen Standesamt wird, denn hier kommt der Standesbeamte direkt an Bord.
Gerne machen wir Euch ein Angebot für Eure ganz eigene Feier nach Euren Wünschen.
Bei diesen Extra-Touren bieten wir ein persönliches „Rundum-Programm“. Sprecht uns einfach an, denn wir machen (fast) alles möglich.
Seid Ihr als Gruppe an einer Rundfahrt interessiert? Dann haben wir hier das Passende für Euch.
Gebaut in Oberwinter am Rhein 1992 nach den Vorstellungen von Bürgermeister a.D. Hans-Christian Wehmeier
- Länge: 33 Meter
- Breite: 8,80 Meter
- Tiefgang: 0,58 Meter
- Personen: 250 (Salon: 100, Überdachtes Oberdeck: 100, Freideck: 50)
Angetrieben von zwei Schiffsdieseln à 251 PS und mit einem Bugstrahl
Der Fahrpreis wird vor Antritt der Fahrt entrichtet. Für Schiffsausfälle, Ver-spätungen, Lärm-, Abgas- und evtl. Rußentwicklung keine Haftung. Jegliche Fahrplan-, Zeit- und Preisanpassungen vorbehalten. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (20 bzw. 30 Pers. bei Brunch-/ Eventfahrten) behält sich die Crew vor, Fahrten abzusagen. Bei Sachbeschädigung haftet der Fahrgast. Eltern haften für ihre Kinder. Speisen und Getränke können nur über die Bordrestauration bezogen werden. Schwerbehinderte können nicht unentgeltlich befördert werden, da die Fahrgastschifffahrt dem Gesetz über unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter nicht unterliegt (vgl. BGBI vom 9.7.1979, S. 989 ff.)